Kommt es zum Abschluss eines Mietvertrags ist die Zahlung einer Mietkaution in der Regel Pflicht. Diese kann in bar, per Überweisung oder über ein Mietkautionskonto hinterlegt werden. Was Sie außerdem zum Thema Mietkaution wissen sollten und welche Alternativen es zu einem Mietkautionskonto gibt, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Inhalt

  1. Warum zahlen Mieter eine Kaution?
  2. Kaution plus Zinsen
  3. Die Höhe der Mietkaution für Mieter
  4. Mietkautionskonto anlegen
  5. Alternativen zum Mietsparkonto innerhalb des Mietverhältnisses
  6. Wenn kein Geld für die Kaution da ist
  7. Fazit

Warum zahlen Mieter eine Mietkaution?

Die Zahlung einer Kaution beim Beginn des Mietverhältnisses ist vor dem Gesetz keine Pflicht und damit auch nicht im Mietrecht verankert. Dennoch ist die Zahlung einer Mietkaution an den Vermieter als Klausel in Mietverträgen absolut üblich. Die zu hinterlegende Mietsicherheit kann in diesem Rahmen auf einmal oder in drei Raten gezahlt werden. Sie soll den Vermieter schützen und dazu dienen, eventuelle Mietausfälle oder Schäden an der Wohnung nach Auszug zu begleichen. Immer mehr Mieter wählen die einfache Form der Eröffnung und Verpfändung eines eigenen Mietkautionskontos, auf das der Vermieter in bestimmten Fällen zugreifen darf. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, eine Sicherheit für den Vermieter zu hinterlegen.

Kaution plus Zinsen

Zu den Pflichten der Vermieter gehört unter anderem, die Kaution marktüblich zu verzinsen und diese Zinsen dann an den Mieter auszuzahlen. Das ist aufwändig und wird aus diesem Grund gerne dem Mieter selbst überlassen. Der Trend geht daher eindeutig zum Abschluss von Kautionssparbüchern, die der Mieter selber organisiert. Nach Beendigung des Mietverhältnisses geht die Kautionssumme dann inklusive Zinsen wieder auf den Mieter über, sofern der Vermieter die Verpfändung und damit das Geld freigibt.

Mietkaution und Mietkautionskonto – Wissenswertes und Tipps

Die Höhe der Mietkaution für Mieter

Fällig ist die Zahlung der Mietkaution gleich zu Beginn des Mietverhältnisses. Oftmals wird sie sogar schon vor Einzug und der Schlüsselübergabe eingefordert. Zur Höhe der Kautionssumme gibt es die gesetzliche Vorgabe, dass die Geldsumme drei Monatskaltmieten nicht überschreiten darf. Alternativ kann sie auch nur eine oder zwei Monatsmieten betragen, wenn sich Eigentümer und Mieter dazu individuell einigen und diese Absprach im Mietvertrag festhalten. Da die Kündigungsfristen für Mietobjekte in der Regel mindestens drei Monate betragen, empfiehlt es sich jedoch vor allem für Vermieter, tatsächlich eine Mietsicherheit von drei Monaten einzubehalten.

Mietkautionskonto anlegen

Je nach Vereinbarung und Mietvertrag dürfen Mieter und Vermieter ein Mietkautionskonto anlegen, um einen passenden Rahmen für Mietsicherheiten zu schaffen. Das Geld landet dann nicht auf dem eigenen Girokonto, sondern wird auf ein Extrakonto eingezahlt, das einzig für Mietrückstände oder Mietschäden verwendet werden dard. Weder Mieter noch Vermieter haben in der Zeit des Mietverhältnisses darauf freien Zugriff. Erst bei Beendigung des Mietverhältnisses, kann ein Anspruch darauf angemeldet werden.

Hat der Vermieter nach Mietende und Auszug nichts zu beanstanden und alle Nebenkosten sind beglichen, gibt er die Geldsumme frei und veranlasst die Rückzahlung der Mietkaution. Die Bank überweist den Betrag dann an den ehemaligen Mieter zurück. Sind noch Rechnungen offen, kann der Vermieter einen Teilbetrag davon einbehalten.

Nebenkostenabrechnungen inklusive Heizkostenabrechnungen erstellen

Mit der Vermieter-App von hellohousing erstellen Sie versandfertige Nebenkostenabrechnungen. Die Software wird kontinuierlich aktualisiert, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Kostenlos erstellen

Alternativen zum Mietsparkonto innerhalb des Mietverhältnisses

Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrages wird in der Regel die Zahlung einer Mietkaution zur Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Geldsumme kann dafür zum Beispiel auf ein klassisches Sparbuch eingezahlt werden. Die Zinsen sind hier allerdings sehr gering. Daher wählen manche Mieter und Vermieter andere Anlageformen, um die Mietkaution an den zu verpfänden. So ist es zum Beispiel erlaubt, das Bausparkonto als Konto für die Mietsicherheit zu nutzen. Hier wird nur der Betrag in Höhe der Mietkaution an den Vermieter eingezahlt. Nach Ende des Mietverhältnisses wird die Kaution für eventuell noch offene Forderungen freigegeben und dann vom Bausparguthaben abgezogen.

Darüber hinaus gibt es noch das sogenannte Mietkautionsdepot. Diese Art der Geldanlage kann ebenfalls im Mietvertrag für die Zahlung der Mietkaution festgehalten werden. Sie hat den großen Vorteil, dass hier mit höheren Zinsen zurechnen ist, sofern in sichere Anlagen investiert wird. Das Treuhandkonto ist ein offen ausgewiesenes Sonderkonto und eine dritte Alternative zum klassischen Mietkautionssparbuch.

Tipp: Es ist egal, auf welchem Konto Mieter und Vermieter die Mietkaution hinterlegen. Die anfallenden Zinsen gehören immer einzig dem Mieter. Zahlt der Vermieter die Kaution nach Jahren zurück, müssen die erwirtschafteten Zinsen also mit ausbezahlt werden.

Wenn kein Geld für die Kaution da ist

Es kann auch vorkommen, dass bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags auf der Seite der Mieter nicht ausreichend Geld vorhanden, um die Mietkaution zu zahlen. Das ist zum Beispiel oft der Fall, wenn es um die Vermietung einer Studenten-WG geht. Hier kann dann auf eine Mietbürgschaft ausgewichen werden. Das heißt, eine dritte Person haftet persönlich für mögliche Mietausfälle oder Schäden in der Wohnung. Die Mietbürgschaft ist schriftlich vorzulegen und enthält nicht nur die Personalien des Bürgen, sondern auch die Daten der Mietsache und die maximale Bürgschaftssumme.

Eine weitere Alternative ist die Mietkautionsversicherung. Sie ist eine Variante der Mietbürgschaft. Hier bürgen in der Regel Banken oder andere Institutionen für den Mieter.

Fazit

Auf ein Mietkautionskonto sollten Vermieter generell nicht verzichten, denn es bietet eine Mietsicherheit und schützt vor Zahlungsausfällen für bis zu drei Monatsmieten. Auch Schäden in der Wohnung, die nach Ende des Mietverhältnisses vorliegen, können mit der Mietkaution beglichen werden. Offene Rechnungen für Nebenkosten werden zudem einfach mit der Mietkaution verrechnet, sodass finanziell für alle Mieter und Vermieter alles klar und einfach geregelt ist.