Die Energieeffizienzklasse für ein Haus festgehaltem im Energieausweis sind wichtige Werkzeuge, mit denen man den Energiebedarf von Gebäuden beurteilen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Energieklassen es gibt und wann Vermieter einen Energieausweis benötigen und warum der Energieausweis zukünftig noch wichtiger wird.

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Inhalt

Was ist die Energieeffizienzklasse für ein Haus?

Welche Energieeffizienzklasse für ein Haus gibt es?

Der Energieausweis für Wohngebäude

Was ist ein Energieverbrauchsausweis?

Was ist ein Energiebedarfsausweis?

Wozu benötigen Vermieter die Energieeffizienzklasse des Hauses?

Energieeffizienklasse wichtig für die Aufteilung der CO2 Steuer zwischen Vermieter und Mieter

Wie viel kostet es, einen Energieausweis erstellen zu lassen?

Fazit: Die Energieeffizienzklasse und Energieausweis werden wichtiger

Die energetische Bewertung von Gebäuden wird immer wichtiger – in Zeiten von steigenden Heizkosten spielt die Energieeffizienz für Käufer und Mietinteressenten eine zunehmend größer werdende Rolle. Auch bei der Aufteilung der neuen CO2 Steuer, spielt der Energiepass eine wichtige Rolle. Für Sie als Vermieter ist die Vorlage des Energieausweises bei Neuvermietungen sogar Pflicht. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Energieeffizienzklassen für ein Haus es gibt und wo Sie einen Energieausweis bekommen.  


Was ist die Energieeffizienzklasse für das Haus?

Ähnlich wie Elektrogeräte werden seit 2007 auch Wohngebäude mit einer Energieeffizienzklasse versehen. Der Zweck ist derselbe: Es soll auf den ersten Blick erkenntlich sein, welchen Energieeffizienz und damit Energieverbrauch das Gebäude erreicht. Rechtliche Grundlage ist hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im November 2020 die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung ersetzte.

Und so funktioniert’s: Anhand des Energiebedarfs wird das Wohngebäude in eine der neun Klassen von A+ bis H eingeteilt. Ausschlaggebend ist der Energieeinsatz, den man übers Jahr für einen Quadratmeter Wohnfläche braucht. Berücksichtigt werden Faktoren wie Heizung, Wärmedämmung, Gebäudedichtheit und Verglasung. Die Energieeffizienzklasse zeigt anschließend, wie es um den Energiestandard des Hauses steht – je weiter vorn im Alphabet, umso energiesparender ist die Immobilie. Daraus können Eigentümer, Mieter und Käufer die voraussichtlichen Energiekosten ableiten.

Übrigens: Die Energieeffizienzklasse für das Haus finden Sie im Energieausweis. Die Einteilung in die Energieklassen geschieht automatisch, wenn für das Haus ein Energieausweis erstellt wird.

Tipp: Für vermiete Objekte lässt sich die Grundsteuer auf die Nebenkosten der Mieter umlegen.

Welche Energieeffizienzklasse für ein Haus gibt es?

Die Energieklassen beim Haus reichen von A+ bis H, wobei A+ dem besten Energiewert entspricht, H dem schlechtesten. Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse erfolgt konkret am jährlichen Energiebedarf in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2):

Energieffizienklassen Haus

Der Energieausweis für Wohngebäude

Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes finden Sie im Energieausweis (oder auch Energiepass).

Der Energiebedarfsausweis ist hinsichtlich der Energie eine Art Steckbrief für Wohngebäude. Er listet verschiedene Angaben zum Energiebedarf auf und vermittelt daher ein umfassendes Bild von der Energieeffizienz der Immobilie. In Deutschland schreibt das Gebäudeenergiegesetz einen Energiepass für Verkäufe und Neuvermietungen vor. Energieausweise liefern unter anderem Angaben zu:

  • Gebäudedaten wie Baujahr, Heizungsart und Belüftung
  • Primärenergiebedarf (Energie, die für Gewinnung, Lieferung und Verarbeitung der Heizenergie benötigt wird)
  • Endenergiebedarf (tatsächlich benötigte Energie für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung)
  • Energieeffizienzklasse
  • Treibhausgasemissionen
  • Empfehlungen für Modernisierungen

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis. Die Unterschiede zwischen den beiden Energiepässe erklären wir jetzt.

Was ist ein Energieverbrauchsausweis?

Der Energieverbrauchsausweis orientiert sich, wie der Name schon verrät, am tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses. Er berücksichtig den Energieverbrauch des Hauses in den vergangenen drei Jahren, um die Energieeffizienzklasse zu bestimmen. Die Verbräuche werden dabei „temperatur-bereinigt“ um den Einfluss von besonders warmen bzw. kalten Wintern herauszurechnen.

Liegen keine verlässlichen Verbräuche vor, ist die Erstellung des Energieverbrauchsausweis nicht möglich. In diesem Fall wird die Energieeffizienzklasse durch den Energiebedarfsausweis bestimmt.

Was ist ein Energiebedarfsausweis?

Der Energiebedarfsausweis zeigt den angenommenen Energiebedarf eines Gebäudes. Der Energiebedarf wird dafür anhand eines Modells und der energetischen Eigenschaften des Gebäudes geschätzt. Zur Berechnung des Gebäudeenergiebedarfs werden Information zu Baumaterialien, Wandstärken, Fensterarten, Bodenplatten, Dacheindeckung, Heizungsarten und andere Kriterien herangezogen.

Der Bedarfsausweis darf nur von zertifizierten Energieberatern erstellt werden. Der Informationsbedarf und Erstellungsaufwand ist größer als beim Energieverbrauchsausweis. Daher sind die Kosten für die Erstellung höher als für den Verbrauchsausweis.

Grundsätzlich können Eigentümer wählen, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis nutzen wollen. Allerdings ist der Bedarfsausweis in solchen Fällen vorgeschrieben, wo keine verlässlichen Daten zu den vergangenen Verbräuchen vorliegen. Der Bedarfsausweis ist Pflicht für:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als 5 Einheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten, da keine Verbrauchsdaten vorliegen
  • Nach energetischer Sanierung (z.B. Dämmen der Fassade) weil dann keine verlässlichen Verbrauchsdaten mehr vorliegen.

Wozu benötigen Vermieter die Energieeffizienzklasse des Hauses?

Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Immobilienbesitzer den Energieausweis bei jeder Besichtigung ungefragt vorlegen. Der Energieausweis soll für unterschiedliche Häuser die Vergleichbarkeit im Blick auf Bedarf und Verbrauch von Energie herstellen. Dabei ist es unerheblich, ob es um einen Hauskauf oder eine Vermietung geht.

Info: Der Energieausweis ist lediglich bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung Pflicht. Besteht das Mietverhältnis bereits, haben Ihre Mieter keinen Anspruch auf Einsicht in das Dokument. Freiwillig ist die Erstellung von Energieausweisen auch bei Altbauten unter Denkmalschutz, Gebäuden mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m2 und Gebäuden ohne Kühl- oder Heizanlage.

Wichtig: Wenn Sie Ihr Gebäude über ein Online- oder Zeitungsinserat anbieten, müssen Sie bei Vorliegen eines Energieausweises bereits dort einige Angaben machen, zum Beispiel zu Baujahr, Energieeffizienzklasse und Hauptenergieträgern.

Energieeffizienklasse wichtig für die Aufteilung der CO2 Steuer zwischen Vermieter und Mieter

Ab 2023 wir der Energieausweis noch wichtiger. Der Energiepass enthält nämlich wichtige Angaben für die Berechnung der CO2 Steuer. Ab 2023 müssen Vermieter und Mieter sich nämlich die Kosten der CO2 Steuer für mit Erdgas und Erdöl betriebene Zentralheizungen teilen. Der Kostenanteil des Vermieters richtet sich dabei nach dem CO2 Ausstoß pro m2 und Jahr, der im Energieausweis ausgewiesen ist.

Energieausweis mit Angaben zur Energieeffizienzklasse und den CO2 Emmissionen.
Ausschnitt Seite 2 Energieausweis mit Angabe der CO2-Emissionen, Quelle: BMWK

Mehr dazu wie Vermieter die CO2 Steuer richtig berechnen und im Rahmen der Nebenkostenabrechnung verteilen, lesen sie in unserem Blogartikel „CO2 Steuer ab 2023: Das müssen Vermieter wissen?“.

Wie viel kostet es, einen Energieausweis erstellen zu lassen?

Bei der Erstellung hängen die Kosten zunächst von der Art der Energieausweise ab. So ist bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis die Erstellung in der Regel günstiger: Je nach Anzahl der Wohneinheiten werden hier meist zwischen 50 und 250 € fällig. Den Energieverbrauchsausweis können Sie bei Ihrem Energieversorger beantragen.

Die Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis sind abhängig von der Größe des Wohngebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern fallen für einen Energieausweis Kosten in Höhe von etwa 300 bis 500 € an. Für jede weitere Wohneinheit werden meist 30 bis 50 € zusätzlich berechnet.

Den Energiebedarfsausweis dürfen einige Berufsgruppen der Baubranche ausstellen, zum Beispiel:

  • ·Heizungsinstallateure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Schornsteinfeger
  • Energieberater

Hinweis: Ein Energiepass ist maximal 10 Jahre gültig. Werden vor Ablauf der 10 Jahre energetische Sanierungen – etwa an Dämmung, Gebäudehülle oder Heizungsanlage – durchgeführt, kann sich die Neuerstellung bei bevorstehendem Verkauf oder Vermietung lohnen.

Fazit: Die Energieeffizienzklasse und Energieausweis werden wichtiger

Der Energieausweis eines Hauses bescheinigt die Energieeffizienzklasse und damit den Energieverbrauch eines Hauses. Bisher haben weder Mieter noch Vermieter dem Energieausweis besonders viel Bedeutung beigemessen. Angesichts hoher Energiekosten und der Aufteilung der CO2 Steuer anhand der im Energiepass ausgewiesen CO2 Emissionen, wird die Bedeutung des Ausweises tendenziell steigen. Eigentümer von Häusern, deren Verbrauch sich seit der Erstellung des Energieausweises deutlich reduziert hat, sollten über eine Aktualisierung des Dokuments nachdenken.  

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