Möchten Mieter ihren Wohnsitz beim zuständigen Amt anmelden, benötigen sie eine Bestätigung vom Vermieter über die Anmietung der Wohnung. Seit dem 01. November 2015 ist dies laut Bundesmeldegesetz (BMG) Pflicht. Scheinanmeldungen sollen durch das Gesetz verhindert werden und Vermieter sind durch die Ausstellung von Vermieterbescheinigung zur Mitwirkung verpflichtet. In diesem Beitrag erhalten Sie sämtliche Informationen zur sogenannten Vermieterbescheinigung und eine Vorlage, die Sie als Vermieter für Ihre Bestätigung nutzen können.

Inhalt

  1. Was ist eine Vermieterbescheinigung?
  2. Wer benötigt eine Wohnungsgeberbestätigung?
  3. Pflichten und Rechte für Vermieter
  4. Fazit zur Vermieterbescheinigung

Was ist eine Vermieterbescheinigung?

Laut § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sind Personen, die in Deutschland leben, dazu verpflichtet der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Umzug ihren Wohnsitz zu melden. Das BMG verpflichtet den Vermieter (Wohnungsgeber) in § 19 hierbei mitzuwirken.

Ihre Pflicht als Vermieter können sie erfüllen, indem Sie Ihrem Mieter ein Dokument mit den erforderlichen Daten zukommen lassen. Je nach Gemeinde ist auch eine elektronische Meldung direkt an das Einwohnermeldeamt möglich.

Die Vermieterbescheinigung wird in der Amtssprache auch als Wohnungsgeberbescheinigung bezeichnet und muss bei Einzug, nicht jedoch bei Auszug aus der Wohnung, ausgestellt werden.

Diese Informationen gehören in eine Vermieterbescheinigung

Das Amt benötigt nur wenige Informationen von Ihnen. Ihre Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters bzw. Wohnungsgebers
  • Datum des Einzugs
  • Anschrift der Wohnung oder des Hauses
  • Namen sämtlicher meldepflichtigen Personen, die einziehen

Nutzen Sie unser Formular für das Ausstellen der Vermieterbescheinigung. In unserem Muster müssen Sie die Informationen lediglich ausfüllen und können die Bescheinigung schnell und unkompliziert an den Mieter aushändigen.

Wer benötigt eine Wohnungsgebebestätigung?

Jede Person, die sich beim Einwohnermeldeamt registriert, braucht eine Bestätigung des Wohnungsgebers.

Bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft oder an eine Familie ist deshalb darauf zu achten, dass auch Personen aufgeführt werden, die nicht Vertragspartei sind, aber die Wohnung mit beziehen (z.B. Kinder).

Eine Vermieterbescheinigung ist auch auszustellen, wenn Ihr Mieter einen Zweitwohnsitz bezieht und dies entsprechend beim Amt anmeldet.

Wer selbst Mieter ist und einen Teil seiner Wohnung untervermietet, ist ebenfalls dazu verpflichtet, die Vermieterbestätigung auszustellen. In diesem Fall sind zusätzliche Angaben zum Wohnungseigentümer an das Einwohnermeldeamt zu melden.

Pflichten und Rechte für Vermieter

Die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, ist Ihre Pflicht als Vermieter. Kommen Sie der Verpflichtung zur Ausstellung der Vermieterbescheinigung nicht nach oder melden falsche Informationen, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld von 1.000€ bis zu 50.000€ rechnen. Als Vermieter steht es Ihnen zu, beim Einwohnermeldeamt Auskunft darüber einzuholen, wer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus gemeldet ist.

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Fazit zur Vermieterbescheinigung

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für sämtliche Personen. Um Scheinanmeldungen zu verhindern, wurde das Bundesmeldegesetz verabschiedet. In § 19 Bundesmeldegesetz wird die Mithilfe des Vermieters durch die Ausstellung einer Vermieterbescheinigung gefordert. Mit nur wenigen Angaben bestätigt der Vermieter den Bewohnern den Einzug und kommt damit seiner Verpflichtung nach. Die Bestätigung kann schriftlich an den Mieter oder elektronisch direkt ans Einwohnermeldeamt übermittelt werden. Es ist außerordentlich wichtig, dass Vermieter ihrer Pflicht nachkommen. Verweigern sie die Ausstellung der Bescheinigung oder machen Vermieter bewusst falsche Angaben, drohen hohe Bußgelder.