Obwohl die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung mittlerweile abgelaufen ist, haben bei weitem noch nicht alle Eigentümer die Erklärung eingereicht. Wir zeigen daher hier, wie Vermieter die Grundsteuererklärung zeitnah erstellen und welche Angaben darin wichtig sind. Auch erfahren Sie, wie Vermieter die Grundsteuererklärung ohne Elster erstellen können.
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Los gehts!Inhalt
Was ist die Grundsteuer?
Warum gab es eine Grundsteuerreform?
Wer muss die neue Grundsteuererklärung machen?
Bis wann muss die Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgen?
4 Möglichkeiten zur Übermittlung der Grundsteuererklärung
1. Elster-Portal
2. Steuerbüro
3. Webportale
4. Finanzministerium Webseite
Welche Angaben werden benötigt?
Fazit
Vermieter als Besitzer von Häusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken sind verpflichtet eine Grundsteuererklärung einzureichen. Der schnellste und kostengünstigste Weg ist die Einreichung über das offizielle ELSTER Portal. Allerdings dauert die Registrierung dafür mehrere Wochen und das Ausfüllen der Formulare ist nicht besonders nutzerfreundlich. In diesem Artikel beschreiben wir daher, wie Vermieter die Grundsteuererklärung auch ohne Elster einreichen können.
Was ist die Grundsteuer?
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Abgabe, die die Steuerpflichtigen auf ihre Grundstücke und Immobilien zahlen müssen. Zum Beispiel für Wohnhäuser aber auch für Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Flächen. Festgelegt wird die Höhe gemäß Grundsteuergesetz § 1 jeweils von der Gemeinde. Basis der Berechnung für die Grundsteuererklärung sind dabei Größe und Wert von Immobilien bzw. Grundstücken.
Die Grundsteuer ist eine lokale Steuer, alle Einnahmen kommen der Stadt bzw. Gemeinde zugute. Finanziert werden damit öffentliche Einrichtungen wie etwa Schulen, Kindergärten oder Bibliotheken sowie Investitionen in die Infrastruktur, zum Beispiel Straßen und Radwege.
Tipp: Für vermiete Objekte lässt sich die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Nebenkosten der Mieter umlegen.
Warum gab es eine Grundsteuerreform?
Die gängige Praxis der Berechnung der Grundsteuer wurde bereits 2018 vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig moniert, da die Berechnungsmethode nicht mehr dem Gleichheitsgebot entsprach. Vor der Reform orientierte sich die Höhe der Grundsteuer an Bewertungsmaßstäben, die aber schon lange nicht mehr aktuell waren. Bereits im Jahr 2019 wurde daher eine Grundsteuerreform realisiert. Ziel war es, die Grundsteuerwerte fairer und transparenter zu gestalten.
Mit der Grundsteuerreform soll nun der aktuelle Wert der Immobilie und Grundstücke viel stärker berücksichtigt werden. Berechnet wird dieser anhand von Vergleichswerten aus dem Bodenrichtwert- und Verkehrswertverfahren. Um die Grundsteuerbeträge mit dem neuen Verfahren zu berechnen, fordert das Finanzamt von allen Immobilienbesitzern eine neue Grundsteuererklärung.
Wer muss die neue Grundsteuererklärung machen?
Alle Eigentümer, die ein bebautest oder unbebautes Grundstück besitzen, müssen in Deutschland die Grundsteuer zahlen. Wer bisher zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet war, muss auch die neue Grundsteuererklärung 2022 einreichen.
Wurde ein Grundstück oder eine Immobilie zwischenzeitlich verkauft, ist der relevante Stichtag der 01.01.2022. Die natürliche oder juristische Person, die an diesem Tag Besitzer eines Hauses, Eigentumswohnung oder unbebauten Grundstücks ist oder war, muss die Grundsteuererklärung einreichen – auch wenn die Immobilie zwischenzeitlich verkauft wurde.
Ausgefüllt wird die Grundsteuererklärung in der Regel vom Privateigentümer selbst. Alternativ zum Steuerpflichtigen kann das auch ein Bevollmächtigter oder Steuerberater übernehmen.
Wer sich längere Zeit im Ausland befindet und die Grundsteuererklärung von dort aus nicht organisieren kann, darf die sie von einem Vertreter erledigen lassen. Das gilt auch, wenn der Eigentümer durch andere Gründe wie Krankheit oder Behinderung die Erklärung nicht selbst abgeben kann.
Wichtig: Die Grundsteuererklärung ist rechtzeitig einzureichen, damit keine Säumniszuschläge anfallen.
Bis wann muss die Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgen?
Eigentümer bzw. Vermieter mussten die Grundsteuererklärung verpflichtend bis zum 31. Januar 2023 abgeben. Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer wird gemäß Grundsteuergesetz § 37 Abs. 2 dann aber erst zum 1. Januar 2025 fällig.
Bei der Erstellung der Grundsteuererklärung berechnet sich die Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2024 noch auf Basis der bisherigen Werte. Somit wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die konkrete Höhe der neuen Grundsteuer endgültig feststeht.
Wie hoch die Grundsteuer also konkret ausfallen wird, lässt sich nicht genau sagen. Für die Berechnung muss die Wertermittlung der Immobilie abgeschlossen sein.
Kann ich die Grundsteuererklärung ohne Elster einreichen? Die Grundsteuerklärung ist verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zur Verfügung steht hierfür das Portal „Mein ELSTER“, das vielen auch zur Abgabe der Einkommensteuererklärung dient. Es gibt aber noch drei weitere Wege zur Übermittlung der Daten, sodass Sie auch eine Grundsteuererklärung ohne Elster einreichen können.
4 Möglichkeiten zur Übermittlung der Grundsteuererklärung:
Die Abgabe der Grundsteuererklärung muss zum 31.01.2023 erfolgt sein. Sollten Sie Ihre Steuererklärung noch nicht erstellt haben, stellen wir Ihnen nun vier verschiedene Möglichkeiten vor, die Grundsteuererklärung für Privateigentum anzulegen und erfolgreich an das Finanzamt zu übermitteln:
1. Elster-Portal
Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung erstellen möchten, stehen für diesen Vorgang im Portal „Mein ELSTER“ digitale Formulare bereit, die sich nach dem Ausfüllen einfach per elektronisch authentifizierte Übermittlung weiterleiten lassen. Um die Sicherheit der Datenübertragung zu gewährleisten, ist für ihr Elster Konto ein ELSTER-Zertifikat nötig. Dazu ist ein Registrierungscode erforderlich, der nach der Registrierung auf der Website www.elster.de auf dem Postweg an den Nutzer geschickt wird.
Allerdings ist das Ausfüllen der Formulare bei „Mein ELSTER“ nicht ganz unkompliziert und viele Immobilienbesitzer sind unsicher welche Daten eingetragen werden müssen. Für diese Steuerpflichtigen gibt es auch die Möglichkeit die Grundsteuererklärung ohne Elster zu erledigen.
Ganz wichtig: Die Registrierung über Elster kann zwei bis drei Wochen dauern und sollte daher rechtzeitig erfolgen.
2. Steuerbüro
Sollten Sie Ihre Grundsteuererklärung ohne Elster machen wollen und bereits einen Steuerberater haben, können Sie die Übermittlung der Daten auch diesem überlassen. Der Steuerberater hat dafür eine geeignete Software und kann alle relevanten Daten, wie z.B. die Steuer ID, einfach an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Kosten liegen in der Regel bei etwa 300 Euro.
3. Webportale
Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Softwareanbieter, die zur Übertragung der relevanten Daten ebenfalls geeignet sind, sodass eine Grundsteuererklärung ohne Elster möglich ist. Das ist vor allem für alle Steuerpflichtigen interessant, denen Elster zu komplex erscheint oder die nicht eigens für die Grundsteuerklärung einen Elster Zugang beantragen wollen. Dank Plausibilität-Checks und Erklärungen, die Übermittlung der Daten für die Grundsteuererklärung mit der Software deutlich einfacher als über das Elster-Portal.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Grundsteuererklärung für Sachsen Anhalt, Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern, Nordrhein Westfalen oder Bayern machen. Die Software ist in allen Bundesländern nutzbar.
Die Kosten für die Grundsteuererklärung ohne Elster mit einer Software schwankt stark von Anbieter zu Anbieter und liegt zwischen 50-100 Euro – also deutlich günstiger als die Erstellung durch den Steuerberater.
4. Finanzministerium Webseite Grundsteuererklärung für Privateigentum
Das sich die Übermittlung via das ELSTER-Portal von vielen Eigentümern als kompliziert empfunden wurde, hat das Finanzministerium für einfache Fälle eine separate Webseite erstellen lassen, über die die Abgabe erfolgen kann. Der Link zu diesem Online-Service lautet grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.
Hinweis:
Dieser Online-Service gilt nur für einfache Steuerfälle insbesondere selbstgenutzte Immobilien mit bis zu zwei Einheiten. Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe oder Ferienimmobilien, können den Service nicht nutzen.
Außerdem nehmen fünf Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern nicht teil. Grundsteuererklärungen für Immobilien in diesen Bundesländern können nicht über das Portal übermittelt werden. Über die Website ist eine vereinfachte elektronische Übermittlung der Steuererklärung zur Grundsteuer auch ohne Elster Zugang möglich. Nachteil ist hier, dass diese Methode nur für Privateigentum sowie für einfache Fälle und Grundstücke im Bundesmodell geeignet ist. Zu Abgabe benötigt man einen Freischaltcode. Dieser wird 7 bis 14 Tage nach Beantragung postalisch zugestellt.
Wichtig: 5 Bundesländer nehmen keine Steuererklärungen über den Online Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ an.
Hinweis: Die Freischaltung der Online-Zugangs kann bis zu 14 Tage dauern.
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Grundsteuererklärung werden grundlegende Informationen zu dem Immobilien und Grundstücken verlangt. Dazu zählen die Art und Nutzung der Immobilie, aber auch die Größe des Grundstücks und der Immobilienwert.
Diese Angaben werden abgefragt:
- Grundstückgröße in m2
- Details aus dem Grundbuchauszug (z. B. Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Bodenrichtwert
- Gebäude-Baujahr
- Wohnfläche in m2
- Miteigentumsanteil am Grundstück (bei Eigentumswohnungen)
- Steuernummer/Aktenzeichen
- Garagenstellplätze
- Kontaktdaten
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung abgeben, sind keine Unterlagen einzureichen. Sollte es seitens des Finanzamtes Nachfragen geben, wird es sich mit dem Besitzer der Immobilie bzw. des Grundstücks in Verbindung setzen.
Fazit: Spezialisierte Webportale sind eine einfache und günstige Option für die Grundsteuererklärung ohne ELSTER
Vermieter, die noch die Grundsteuererklärung 2022 einreichen müssen und nicht auf einen teuren Steuerberater zurückgreifen wollen und dies ohne eigenen Elsterzugang erledigen wollen, können dies mit einen der spezialisierten Webportale erledigen. Mit der Software ist das Einreichen der Erklärung auch ohne Vorkenntnisse und ohne Elster gegen eine überschaubare Gebühr möglich. hellohousing empfiehlt unseren Kooperationspartner wundertax.
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