Rauchmelder sollen Bewohner vor allem in der Nacht beim Ausbruch eines Brandes warnen und Menschen aus dem Schlaf wecken. Deshalb besteht inzwischen für alle Räume außer Küche und Bad in privat genutzten Wohnungen eine Rauchmelderpflicht. Die Durchführung zur Rauchmelderpflicht obliegt den Bundesländern – und so gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften.

Inhalt

  1. Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht?
  2. Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern in Mietwohnungen zuständig?
  3. Wie kann der Vermieter nachweisen, dass die Wartung der Rauchmelder durchgeführt wurde?
  4. Wer trägt die Kosten für die Rauchwarnmelder?
  5. Unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern
  6. Rauchmelder mit Fernwartung
  7. Fazit Rauchmelderpflicht Vermieter

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht?

Alle 16 Bundesländer haben inzwischen die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum eingeführt. Sie betrifft Neu- und Umbauten sowie Bestandsbauten.

Neu ist: Sachsen war das letzte Bundesland ohne Rauchmelderpflicht. Seit Mitte 2023 müssen aber auch hier Neu- und Umbauten sowie Bestandsgebäude über Rauchmelder verfügen. Damit gilt die Rauchmelderpflicht seit Ende der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2023 bundesweit.

Für Einbau und Montage der Rauchmelder ist in der Regel der Eigentümer/Vermieter zuständig.

Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern in Mietwohnungen zuständig?

Die Zuständigkeit für die Wartung der Rauchmelder ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Viele Bundesländer schreiben über die Landesbauordnung vor, dass der Mieter die Wartung von Rauchmeldern übernehmen muss. In der Praxis übernimmt diese Aufgabe jedoch häufig der Vermieter. Der Grund: Auch wenn die Wartung der Rauchmelder laut Gesetz Sache des Mieters ist, bleibt eine Sekundärhaftung für den Eigentümer/Vermieter bestehen. Denn Vermieter müssen sicherstellen, dass die Mieter technisch und physisch in der Lage sind, die Rauchmelder zu warten. Alternativ ist es möglich, einen externen Dienstleister mit der Rauchmelder-Wartung zu beauftragen.

Die Wartung von Rauchmeldern muss alle 12 Monate erfolgen und dokumentiert werden.

Wie kann der Vermieter nachweisen, dass die Wartung der Rauchmelder durchgeführt wurde?

Um im Brandfall nachzuweisen, dass Sie die Wartung durchgeführt haben, sollten Sie ein Rauchmelder Wartungsprotokoll führen. Dieses Protokoll sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Datum und Uhrzeit der Wartung
  • Name und Unterschrift des Wartenden
  • Anzahl und Standorte der gewarteten Rauchmelder
  • Ergebnis der Funktionsprüfung (Signalton, Batterie, Raucheintrittsöffnungen)
  • Durchgeführte Maßnahmen (Batteriewechsel, Reinigung, Austausch)

Sie können ein kostenloses Rauchmelder Wartungsprotokoll im Internet herunterladen oder alles selbst erstellen. Das Protokoll sollten Sie aufbewahren und im Schadensfall, etwa einem Wohnungsbrand, der Feuerwehr und Versicherung vorlegen können.

Vermieter sind verpflichtet Rauchmelder zu installieren
Vermieter sind verpflichtet Rauchmelder zu installieren

Wer trägt die Kosten für die Rauchwarnmelderpflicht?

Die Antwort hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihre Wohnung liegt und ob Sie einen Mietvertrag mit einer entsprechenden Vereinbarung haben:

Kosten für Kauf und Einbau der Rauchmelder

Die Kosten für den Kauf und Einbau bzw. Montage von Rauchmeldern trägt in der Regel der Eigentümer/Vermieter. Er darf aber einen gewissen Prozentsatz davon auf die Jahresmiete umlegen. Dies gilt als Modernisierungsmaßnahme.

Die Kosten für die Wartung und die Batterien der Rauchmelder

Die Kosten für die Wartung und die Batterien der Rauchmelder können je nach Bundesland entweder vom Mieter oder vom Eigentümer/Vermieter übernommen werden. Wenn der Vermieter für die Wartung zuständig ist, kann er die Kosten über eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag umlegen. Wenn der Mieter die Wartung übernimmt, muss er die Rauchmelder regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls die Batterien austauschen.

Miete oder Leasing der Rauchmelder

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Eigentümer/Vermieter die Rauchmelder mietet oder least. Bei diesen Geräten übernimmt der Eigentümer der Rauchmelder die Wartung und die Batterien. Der Vermieter kann in diesem Fall die Kosten für die Miete oder das Leasing auf den Mieter umlegen. Die Umlagefähigkeit dieser Kosten ist jedoch rechtlich bisher umstritten.

Unterschiedliche Regelungen zur Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern

Die Rauchmelderpflicht ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Die Bestimmungen der Landesbauordnung regeln unter anderem, welche Räume über Rauchmelder verfügen müssen.

In den meisten Fällen gilt die Rauchwarnmelderpflicht laut DIN 14676 für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege, z. B. Flure.

Zuständig für die Wartung der Rauchmelder ist laut Landesbauordnung:

Mieter

  • in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein

Eigentümer/Vermieter

  • in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Auch wenn laut den Bestimmungen der Landesbauordnung der Mieter zuständig ist, können Sie als Eigentümer/Vermieter die Wartung der Rauchmelder jederzeit selbst übernehmen oder einen externen Dienstleister damit beauftragen.

Hinweis: Auch in Bundesländern, in denen die Landesbauordnung die Wartungspflicht dem Vermieter überträgt, können Sie diese auf den Mieter übertragen. In diesem Fall gilt die Voraussetzung, dass Ihr Mieter zustimmt und die Vereinbarung vertraglich geregelt ist.

Quelle: hellohousing

Rauchmelderpflicht in den Bundesländern Sachsen, Berlin und Brandenburg

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern besondere Regelungen in der Landesbauordnung, z. B.:

  • Berlin und Brandenburg: Hier gilt die Rauchmelderpflicht für sämtliche Aufenthaltsräume einer Wohnung, also auch für Wohnzimmer. Ausgenommen sind Küchen.
  • Sachsen: Hier betrifft die Rauchmelderpflicht auch Schlafräume und Rettungswege in gewerblich genutzten Gebäuden, z. B. in Krankenhäusern, Wohnheimen und Pflegeeinrichtungen.

Rauchmelder mit Fernwartung

Inzwischen gibt es Rauchmelder, die laut Hersteller per Funk gewartet werden können. Dies trifft auf Rauchmelder vom Typ C zu (zum Vergleich: Rauchmelder vom Typ A erfordern die jährliche Sichtprüfung, Rauchmelder vom Typ B ermöglichen eine Teilinspektion aus der Ferne, kombiniert mit Sichtprüfungen in größeren Intervallen).

Bei der Ferninspektion von Rauchmeldern ist es möglich, grundlegende Anforderungen wie den Mindestabstand zu Wänden und Möbeln laut DIN 14676 oder die generelle Funktionsbereitschaft aus der Ferne abzulesen. Vorteil: Der Ablesedienst benötigt für die Funkwartung der Rauchmelder keinen Zugang zum Wohnraum. Stattdessen speichert der Rauchmelder die relevanten Infos selbstständig. Die Ferninspektion von Rauchmeldern kann im Walk-by-Verfahren oder online erfolgen.

Fazit zur Rauchmelderpflicht für Vermieter

Schlafzimmer, Kinderzimmer und Rettungswege müssen mittlerweile in ganz Deutschland mit Rauchmeldern ausgestattet sein – und so Bewohner im Schlaf vor Rauch warnen. Während der Eigentümer/Vermieter meist für den Einbau und die Montage der Rauchmelder zuständig ist, kann die Wartung je nach Bundesland Sache des Mieters oder Vermieters sein. Aber auch, wenn der Mieter zuständig ist: Als Vermieter müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Mieter die Wartung der Rauchmelder überhaupt durchführen kann. Viele Vermieter übernehmen die Rauchmelder-Inspektion daher selbst oder beauftragen externe Dienstleister. Fernablesbare Funkrauchmelder können hier Aufwand und Kosten sparen.

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