Für Hausverwalter und private Vermieter spielt die genaue Erfassung der Heizkosten eine wichtige Rolle. Zur Verbrauchsermittlung kommen häufig Wärmemengenzähler zum Einsatz. Sie bieten eine präzise Methode, um den tatsächlichen Heizenergieverbrauch zu messen und ermöglichen eine transparente und genaue Heizkostenabrechnung.

Wir erklären in diesem Artikel, was Wärmemengenzähler sind, wie sie funktionieren und was Vermieter beim Einsatz beachten müssen. Außerdem liefern wir Informationen zu den Kosten und Möglichkeiten diese auf die Mieter umzulegen. 

Inhalt

  1. Was ist ein Wärmemengenzähler?
  2. Wie funktioniert ein Wärmezähler?
  3. Unterschied zwischen Wärmezähler und Heizkostenverteiler
  4. Rechtlicher Hintergrund: Heizkostenabrechnung nach Verbrauch 
  5. Eichfrist für Wärmemengenzähler
  6. Kosten Wärmemengenzähler
  7. Wärmemengezähler Vorteile
  8. Fazit: Wärmemengenzähler zur Messung des Heizungsverbrauch

Was ist ein Wärmemengenzähler?

Ein Wärmemengenzähler, oft auch Wärmezähler genannt, misst die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge in einem Heizungssystem. Sie werden im Heizkreislauf installiert. Anders als bei Heizkostenverteilern, die den Wärmeverbrauch nur annähernd schätzen, ermitteln diese Messgeräte den exakten Energiebedarf in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh). 

Wie funktioniert ein Wärmezähler?

Wärmezähler arbeiten ähnlich wie eine Wasseruhr, indem sie den Durchfluss des Heizungswassers erfassen. Zusätzlich messen sie jedoch die Temperaturen des einströmenden und ausströmenden Wassers, um den tatsächlichen Wärmeverbrauch zu berechnen.

Die Wassermenge zusammen mit der Differenz zwischen Vorlauf- und Rücklauftemperatur gibt dabei Aufschluss über den tatsächlichen Wärmeverbrauch der jeweiligen Mieteinheit.

Wärmezähler mit Funktechnik

Moderne Wärmemengenzähler sind häufig als Funkzähler ausgelegt. Diese bieten den Vorteil, dass sie den Heizenergieverbrauch automatisch und regelmäßig an eine zentrale Übertragungseinheit (auch oft als Gateway oder Datensammler bezeichnet) übermitteln können. Diese Systeme ermöglichen es, die Verbräuche sogar monatlich zu erfassen. Dies hat den Vorteil, dass Mieter nicht nur einmal im Jahr ihren gesamten Heizenergieverbrauch sehen, sondern laufend einen Überblick über ihren aktuellen Verbrauch haben.

Hinweis: Spätestens ab 2027 müssen alle Mehrparteienhäuser mit Funkzählern ausgestattet sein. Eigentümer sind dann verpflichtet den Nutzern der Immobilie unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) zur Verfügung zu stellen. Mehr Informationen zu den UVI finden Sie hier.

Durch diese Transparenz können Mieter und Miteigentümer ihren Heizbedarf besser steuern und eventuell bewusster mit der Energie umgehen. Zudem entfällt der Aufwand für die manuelle Ablesung, was für Vermieter und Mieter eine praktische Lösung darstellt.

Funkauslesbare Wärmemengenzähler übertragen die Verbräuche mehrmals pro Monat
Funkauslesbarer Wärmemengenzähler. Quelle: qundis

Ultraschall Wärmezähler

Mit Hilfe von Ultraschall Wärmezählern kann der Heizenergieverbrauch durch Schallwellen gemessen werden, die den Wasserfluss im Heizsystem erfassen. Dabei wird die Laufzeit der Ultraschallwellen in Vor- und Rücklauf verglichen. Diese präzise Methode benötigt keine beweglichen Teile und ist daher besonders langlebig und wartungsarm.

Unterschied zwischen Wärmezähler und Heizkostenverteiler

Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler werden oft verwechselt, doch es gibt wichtige Unterschiede. Während Wärmemengenzähler den exakten Energieverbrauch messen, arbeiten Heizkostenverteiler mit Schätzungen. Heizkostenverteiler, die am Heizkörper angebracht werden, erfassen über Verdunstungsröhrchen oder elektronische Sensoren lediglich die Temperatur des Heizkörpers. Sie geben also keine Auskunft über den tatsächlichen Energiebedarf. Erst mit Hilfe von Korrekturfaktoren kann berücksichtigt werden, ob ein Heizkostenverteiler an einem großen Heizkörper (mit hoher Heizleistung) oder einem kleinen Heizkörper angebracht ist, so dass Aufschluss über den Wärmeverbrauch möglich ist.

Der Wärmemengenzähler hingegen misst direkt die tatsächlich abgegebene Wärmemenge, was zu einer deutlich genaueren und gerechteren Umlage führt. Daher sind Wärmezähler das Mittel der Wahl, wenn es um die Messung des Heizungsverbrauch in Immobilien geht.

Jedoch sind nicht in allen Immobilien die baulichen Voraussetzungen vorhanden, um Wärmezähler zu installieren, denn dies erfordert getrennte Heizstränge. Gerade in älteren Immobilien teilen sich oft mehrere Wohnungen einen Heizstrang. In diesem Fall muss statt Wärmezählern auf Heizkostenverteiler zurückgegriffen werden.  

Rechtlicher Hintergrund: Heizkostenabrechnung nach Verbrauch

Nach der Heizkostenverordnung (HKVO) sind Vermieter in Deutschland verpflichtet, die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter abzurechnen. Dabei müssen mindestens 50 bis maximal 70 Prozent der Kosten einer Zentralheizung nach Verbrauch verteilt werden, der Rest kann pauschal nach Wohnfläche umgelegt werden. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist der Einsatz von Wärmemengenzählern eine gängige und gesetzlich anerkannte Methode. So kann der individuelle Wärmebedarf jeder Mietpartei exakt erfasst, berechnet und umgelegt werden.

Die Verordnung verpflichtet private Vermieter somit, eine transparente und verbrauchsorientierte Heizkostenabrechnung zu gewährleisten, was letztlich den Vorteil hat, dass Mieter nur für die tatsächlich genutzte Energie zahlen.

Ablesung des Wärmemengenzählers

Die Ablesung eines Wärmemengenzählers erfolgt in der Regel einmal jährlich durch den Vermieter, Immobilienverwalter oder einen beauftragten Ablesedienst. Moderne Wärmemengenzähler sind oft Funkzähler, die den Verbrauch automatisch und regelmäßig an ein Gateway übermitteln. Das Gateway (Datenszammler) übermittelt die Ablesedaten dann an die Immobilienverwaltung bzw. Ablesedienst. Die Immobilienverwaltungssoftware von hellohusing, kann Funkzählerdaten sogar direkt empfangen und verarbeiten. Dies erleichtert die Abrechnung und reduziert den Aufwand für Vermieter und Mieter, da keine manuelle Verbrauchserfassung vor Ort mehr nötig ist.

Mit Funkzählern können die Verbrauchswerte sogar monatlich erfasst werden, was den Mietern mehr Transparenz bietet. Sie erhalten so einen detaillierten Überblick über ihren aktuellen Energieverbrauch und können gegebenenfalls ihren Heizbedarf anpassen, um Energiekosten zu sparen.

Hinweis: Mehr Informationen zu den Monatlichen Verbrauchsinformationen UVI finden Sie hier.

Im Display der Wärmezählers werden, je nach Hersteller, nacheinander mehrere Werte angezeigt. Für die Ablesung wird meist der aktuelle Stand notiert – in der Regel ist dies der Wert, welcher als erstes im Display angezeigt wird. In Deutschland verbaute Zähler zeigen meist Werte in kWh oder MWh an – manchmal aber auch Wh oder GJ oder andere Energieeinheit. Gängige Zähler zeigen außerdem die Durchflussmenge in m3 an. Diese dient nur Kontrollzweceken und ist für die Ermittlung des Heizungsverbrauch aber nicht geeignet. Die meisten Wärmezähler speichern übrigens auch den Ablesewert des letzten Stichtags. So können Sie den Stichtagswert ablesen, wenn die Ablesung nicht am Stichtag erfolgen konnte.

Tipp: Die Kosten für die Ablesung der Zähler, die den Heizungsverbrauch und Warmwasserverbrauch messen, sind umlegebar. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Ablesung selbst durchführen oder einen Ablesedienst beauftragen.

Eichfrist für Wärmemengenzähler

Wie alle Messgeräte unterliegen auch Wärmemengenzähler einer Eichfrist, um sicherzustellen, dass sie korrekt arbeiten. In Deutschland beträgt diese Frist für Wärmemengenzähler sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Wärmezähler neu geeicht oder ausgetauscht werden. Da eine Eichung bestehender Zähler nicht wirtschaftlich wäre, werden Wärmezähler am Ende der Eichfrist praktisch immer gegen neue Zähler getauscht.

Es ist wichtig, dass die Eichfrist eingehalten wird, da eine Nichteinhaltung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine fehlerhafte Abrechnung aufgrund eines nicht geeichten Zählers könnte als ungültig angesehen werden, was zu Nachzahlungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

Kosten Wärmemengenzähler

Die Kosten für die Anschaffung und Installation eines Wärmemengenzählers variieren je nach Modell und Durchflussgröße. In der Regel liegen die Anschaffungskosten für einen Funkzähler mit Standardmaßen bei ca. 160 EUR. Für Zähler mit Ultraschallmessung sind Mehrkosten i.H.v. 20 EUR einzukalkulieren. Hinzu kommen Kosten für die Installation, die je nach Aufwand unterschiedlich hoch ausfallen können. Ein grober Richtwert liegt bei 50 EUR pro Zähler.

Funkzähler aus dem hellohousing Zählershop

Kosten für Zählertausch auf Mieter umlegbar?

Eichkosten sind auf die Mieter umlegbar, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist. Das heißt, als Eigentümer oder Verwalter können Sie die Kosten des Zähleraustauschs auf die Bewohner umlegen. Das ist übrigens unabhängig davon ob der Eigentümer die Zähler gekauft oder gemietet hat. Die Kosten für den Austausch der Zähler dürfen jedoch nicht als Einmalbetrag umgelegt werden, sondern müssen über die Eichdauer der Zähler (sprich 6 Jahre) aufgeteilt werden.

Kosten für die Miete und Wartung von Wärmezählern

Einige Vermieter und Hausverwalter mieten Wärmezähler anstatt diese zu kaufen. Dies ist oft verbunden mit einem Wartungsvertrag. Laut Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) können die Kosten für die Miete und Wartung des Wärmemengenzählers auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Auch die Ablesekosten können als Betriebskosten abgerechnet werden.

Wärmezähler im Mietobjekt: Die Vorteile im Überblick

  • Genauigkeit: Ein Wärmemengenzähler misst den tatsächlichen Wärmeverbrauch präzise und zuverlässig.
  • Transparenz: Die Nutzung erlaubt eine faire und nachvollziehbare Umlage der Nebenkosten.
  • Energieeinsparung: Unter Umständen kann durch den Einsatz von Zählern ein bewusster Umgang mit Heizenergie gefördert werden.
  • Einfache Ablesung: Moderne Modelle mit Funktechnologie minimieren den Aufwand und erleichtern die Abrechnung.
  • Langfristige Kostenkontrolle: Durch die genaue und evt. monatliche Verbrauchsmessung und Überprüfbarkeit können Nachzahlungen vermieden werden.
  • Wartungsarm: Besonders Ultraschall-Wärmezähler haben eine lange Lebensdauer und benötigen wenig Wartung.
  • Modernisierung: Wärmezähler zur Verbrauchserfassung erhöhen den Standard von Wohnobjekten.

Fazit: Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Wärmeverbrauchs

Wärmemengenzähler bieten eine präzise und transparente Möglichkeit, den tatsächlichen Heizenergieverbrauch in Mietwohnungen zu erfassen. Sie sind ein wichtiges Instrument für Vermieter, und Verwalter, um die Heizkosten transparent abzurechnen. Mit moderner Funkzählertechnik ersparen sich Vermieter bzw. Hausverwalter manuelle Ablesungen und können den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen zu Verfügung stellen. Die Zähler müssen alle 6 Jahre am Ende der Eichfrist ausgetauscht werden. Soweit im Mietvertrag vereinbart, können die Kosten des Zählertauschs im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

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