Für viele Menschen sind Haustiere unentbehrlich. Aus Vermietersicht ist Tierhaltung in der Mietwohnung aber nicht immer ein Segen. Im Mietrecht ist ein generelles Verbot von Haustieren jedoch nicht vorgesehen. Gerade für Kleintiere müssen Mieter in der Regel keine Erlaubnis einfordern. Immerhin ist für das Halten von Hunden und Katzen in der Mietwohnung die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Wir zeigen Ihnen wann Sie als Vermieter den Haustierhaltung widersprechen können.
Inhalt
- Können Sie als Vermieter Haustierhaltung untersagen?
- Was sagt das Mietrecht zu Haustieren in der Mietwohnung?
- Welche Tiere dürfen in der Mietwohnung gehalten werden?
- Sind Hunde und Katzen erlaubt?
- Müssen Kleintiere durch den Mieter angemeldet werden?
- Wie viele Tiere dürfen in der Mietwohnung gehalten werden?
- Ist Haustierhaltung ein Kündigungsgrund?
- Fazit zur Hautierhaltung in der Mietwohnung
Können Sie als Vermieter die Haustiere in der Mietwohnung untersagen?
Es herrscht allgemeine Unsicherheit darüber, ob Haustiere in Mietwohnungen gehalten werden dürfen. Bereits Anfang der 1990-er Jahre hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt. Eine Klausel im Mietvertrag, die das generelle Halten von Haustieren ausschließt, ist demnach nicht zulässig. (BGH VII ZR 10/92). Auch wenn es nicht möglich ist, Haustiere generell zu verbieten, ist dies kein Freifahrschein und nicht alle Tiere dürfen automatisch in Mietwohnungen gehalten werden.
Wie ist die Haltung von Haustieren im Mietrecht geregelt?
Das Mietrecht macht die Haltung von Haustieren von der Tierart abhängig. Es erfolgt eine Einteilung in Gruppen. Während Goldhamster, Meerschweinchen oder Fische zu den Kleintieren gezählt werden, bilden Hunde und Katzen eine zweite Gruppe. Zurückkommend auf das Urteil von 1992, ist die Haltung von Kleintieren in Mietwohnungen erlaubt.
Bei Hunden und Katzen ist die Sachlage dagegen weniger eindeutig. Auch hier liegt ein Urteil vor, welches das Verbot der Haustiere ausschließt. (BGH, 2013, VIII ZR 168/12). Gleichzeitig ist jedoch im Mietrecht verankert, dass Haustiere, welche nicht den Kleintieren zugerechnet werden können, einer Einzelfallentscheidung bedürfen.
Vermieter sind damit angehalten, abzuwägen, ob die Haustierhaltung in der Mietwohnung unter bestimmten Umständen zulässig ist.
Welche Haustiere dürfen in Mietwohnungen gehalten werden?
Ohne eine Erlaubnis einholen zu müssen, dürfen Kleintiere in der Mietwohnung einziehen. Dazu zählen:
- Goldhamster
- Meerschweinchen
- Zwergkaninchen
- Ziervögel
- Zierfische
- Wühlmäuse
- Schildkröten
Hinweis: Da von Frettchen und Ratten eine starke Geruchsentwicklung ausgeht, wird für diese Kleintiere eine Genehmigung notwendig. Wenn also ein Mieter ungefragt ein Kleintier bei sich einziehen lässt, können Vermieter zumindest nachfragen, um welches Kleintier es sich handelt, da diese teilweise genehmigungspflichtig sind.
Sind Hunde und Katzen erlaubt?
Hunde und Katzen werden allgemein nicht zu den Kleintieren gezählt. Ihr Mieter muss daher, Ihre Erlaubnis einholen, bevor das Tier in die Wohnung einziehen kann. Ausnahmen bestätigen die Regel: Einige Gerichte sprechen den kleinwüchsigen und eher zurückhaltenden Yorkshire Terriern den Status eines Kleintieres zu. (LG Düsseldorf A 24 S 90/93, LG Kassel Anzeige 1 S 503/96). Diese Vorgehensweise gilt jedoch allgemein als umstritten.
Im Ernstfall können Vermieter jedoch darauf pochen, dass sich Mieter an den Mietvertrag und auch an die Hausordnung halten müssen. Haben Vermieter dort festgehalten, dass Haustiere gemeldet werden müssen, dann gilt das für alle Tiere, die keine Kleintiere sind. Sinnvoll ist es aber, dass Sie als Vermieter auch darum bitten, dass jede Form von Haustier – eben auch Kleintiere – zumindest angezeigt wird.
Hinweis: Nicht meldepflichtig sind Blindenhunde oder Tiere, die im Rahmen einer Therapie gehalten werden. Eine Genehmigung durch den Vermieter ist nicht notwendig. Allerdings müssen Mieter die offiziellen Zulassungen und Bescheinigungen vorweisen können.
Welche Kleintiere als Haustiere müssen angegeben werden?
Kleintiere müssen zumindest rein gesetzlich nicht angegeben werden. Diese zählen zum vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjektes. Dies ändert sich, wenn die Anzahl der Tiere ein der Größe der Wohnung vertretbares Maß übersteigt. So werden 20 Goldhamster in einer Einzimmerwohnung mit Sicherheit zum Streitfall werden. Hier kommt erschwerend dazu, dass Goldhamster Einzelgänger sind und in separaten Terrarien gehalten werden müssen.
Folgende Haustiere müssen Ihnen als Vermieter gemeldet werden:
- Frettchen
- Ratten
- Papageien
- Schlangen
- Vogelspinnen
- Echsen
Hinweis: Terrarien in Mietwohnungen sind erlaubt. Gefährliche Tierarten müssen Sie als Vermieter aber nicht dulden.
Das Mietrecht ist bei diesen Streitpunkten außen vor. Der Vermieter trifft Einzelfallentscheidungen und kann die Tierhaltung in begründeten Fällen auch ablehnen. Werden diese nicht akzeptiert, wird die Tierhaltung nicht selten zum Streitfall vor Gericht.
Wie viele Haustiere dürfen in der Mietwohnung gehalten werden?
Mieter müssen einem ortsüblichen Maß folgen. Dies gilt in der Regel für zwei Haustiere. Die Anzahl ist aber abhängig von der Wohnungsgröße. In Einzimmerwohnungen muss nur ein Haustier geduldet werden. Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach hat entschieden, dass eine Zweizimmerwohnung für die Haltung einer Dogge zu klein ist. Damit greift auch hier die Einzelfallentscheidung.
Ist Haustierhaltung ein Kündigungsgrund?
Dem Mietrecht und den Urteilen des Bundesgerichtshofes folgend dürfen Sie als Vermieter die Haustierhaltung nur mit einer triftigen Begründung ablehnen. Eine grundlose Verweigerung ist nicht zulässig. Im Rahmen der Einzelfallentscheidung dürfen Vermieter eine Tierhaftpflichtversicherung verlangen, um sich vor etwaigen Schäden abzusichern. Im Mietrecht sind Haustierversicherungen dagegen nicht vorgeschrieben.
Wurde die Haustierhaltung in der Mietwohnung gestattet, sind Mieter in der Pflicht, bestimmte Regelungen zu befolgen. Vermieter müssen eine Belästigung durch Dreck, Geruch oder Lärm nicht hinnehmen und können entsprechende Klauseln in den Mietvertrag aufnehmen. Werden die Vorgaben missachtet, sollte der Vermieter das Abmahnen und kann seine Erlaubnis widerrufen.
Folgende Gründe berechtigen Sie als Vermieter zum Widerruf der Erlaubnis zur Tierhaltung:
- lautes Bellen des Hundes stört den Hausfrieden und belästigt Nachbarn (LG Hamburg, 333 S 151/98)
- Tier wird auf der Liste für Kampfhunde geführt
- Tier hat Bewohner oder Besucher verletzt
- Tier verunreinigt Hausflur oder Garten
- Katze ist Freigänger und plündert Vogelnester
Bauen Mieter ohne um Erlaubnis zu fragen eine Katzenklappe ein, entstehen Schäden am Mieteigentum und der Vermieter ist zu Schadenersatzansprüchen berechtigt. Die Genehmigung der Tierhaltung kann widerrufen werden. Ein Grund für die Kündigung des Mietvertrages ist die Haustierhaltung in der Mietwohnung jedoch in der Regel nicht.
Fazit zur Haltung von Haustieren in der Mietwohnung
Im Mietrecht ist ein generelles Verbot von Haustieren nicht zulässig. Insbesondere Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Fische dürfen ohne Erlaubnis gehalten werden. Bei Hunden und Katzen ist Ihre Erlaubnis als Vermieter erforderlich. Hier können Vermieter anhand der Einzelfalls entscheiden. Aber auch bei Hunden und Katzen kann der Vermieter zwar bestimmte Bedingungen und Einschränkungen festlegen, etwa in Bezug auf die Anzahl der Tiere oder besondere Tierarten, jedoch dürfen sie Haustiere nicht ohne triftigen Grund verbieten. Gerichte haben wiederholt bestätigt, dass pauschale Verbote unwirksam sind. Konflikte können dennoch entstehen, insbesondere wenn Tiere den Hausfrieden stören oder die Wohnung beschädigen. In solchen Fällen können Vermieter Maßnahmen ergreifen, einschließlich des Widerrufs der Haltungserlaubnis. Ein Kündigungsgrund ist die Haustierhaltung jedoch meist nicht.
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